Verkäuferportal > Produkte > Produkt XY
Sie haben die Möglichkeit jedem Produkt neben dem Preis auch die Netto-Arbeitsleitung anzugeben. Um die Zahl dem Kunden auf der Produktseite anzuzeigen, aktivieren Sie bitte die Checkbox darunter.
Die Angabe der Netto-Arbeitsleistung erfolgt durch den Anbieter. Ob Sie diese Angabe machen dürfen, sollten Sie vorab klären. Eine rechtliche Beratung können wir nicht leisten.
Ein Beispiel, wie es eine andere Werkstatt in ihrem gedruckten Produktkatalog macht:
*)In den Artikeln ist Netto-Arbeitsleistung nach § 223 SGB IX enthalten (Vereinbarung mit dem Integrationsamt des Landesamtes für Gesundheit und Soziales M-V, Außenstelle Neubrandenburg vom 25.10.2018). Von der Netto-Arbeitsleistung können 50% auf die zu zahlende Ausgleichsabgabe angerechnet werden.
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Die Inhalte dieser Hilfeseite stellen keine Rechtsberatung dar!